Pflegestärkunksgesetz
Das Pflegestärkungsgesetz bringt neue Möglichkeiten der Betreuung
Seit 1. Januar 2015 steht allen Pflegebedürftigen eine sogenannte Betreuungsleistung in Höhe von 104,00 € monatlich zur Verfügung. Für Demenzkranke mit erheblicher Einschränkung beträgt die Leistung sogar 208,00 € monatlich.
Diese neuen Leistungen können Sie für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, wie z. B. Haushaltshilfe, Arztbegleitung,. Friedhofsbesuche, Versorgen von Haustieren, kleinere Hausmeistertätigkeiten und vieles mehr in Anspruch nehmen. Wenn Sie diese Leistungen durch anerkannte Pflege- und Betreuungseinrichtungen - die Seniorenpflege Haus Kappen ist anerkannt - nicht in Anspruch nehmen, verfällt der Betrag, denn eine Auszahlung wie beim Pflegegeld ist nicht möglich!