Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Verantwortung stärken. Missstände rechtssicher melden.
Seit dem 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu, sichere interne Meldekanäle für sogenannte „Whistleblower“ bereitzustellen – also für Personen, die auf Missstände, Gesetzesverstöße oder unethisches Verhalten innerhalb eines Unternehmens aufmerksam machen.
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um. Ziel ist es, Personen, die in einem beruflichen Kontext auf Missstände hinweisen, umfassend vor Repressalien zu schützen – etwa vor Kündigung, Abmahnung oder Mobbing. Dadurch soll ein Klima der Offenheit, Transparenz und Integrität gefördert werden.
Wer ist betroffen?
Das Gesetz gilt grundsätzlich für:
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Kommunale Einrichtungen und Behörden
Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden mussten die gesetzlichen Anforderungen bereits ab Juli 2023 umsetzen. Für kleinere Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt eine Übergangsfrist bis 17. Dezember 2023.
Was muss ein Unternehmen bereitstellen?
Unternehmen müssen eine interne Meldestelle einrichten, über die Hinweise zu folgenden Themen sicher eingereicht werden können:
- Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder EU-Recht
- Betrug, Korruption, Umwelt- oder Verbraucherschutzverstöße
- Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder andere gravierende Verstöße gegen interne Regelungen
Diese interne Meldestelle kann z. B. über ein Online-Portal, eine spezielle E-Mail-Adresse oder über externe Dienstleister betrieben werden.
Schutz und Anonymität
Der Schutz der hinweisgebenden Person steht im Mittelpunkt. Das HinSchG schreibt ausdrücklich vor, dass Repressalien gegen Hinweisgeber verboten sind. Die Identität der meldenden Person muss auf Wunsch vertraulich behandelt werden. Auch anonyme Meldungen sollten möglich sein, sofern technisch umsetzbar.
Interne Meldestelle
Ihr Ansprechpartner
Damit Hinweise vertraulich und direkt entgegengenommen werden können, steht Ihnen unser interner Ansprechpartner zur Verfügung:
Oliver Heinzelmann
Büro im Keller des Neubaus (Briefkasten befindet sich vor der Tür)
Erreichbar unter 02427-90 696 146
Herr Heinzelmann nimmt Ihre Anliegen diskret entgegen und geht verantwortungsvoll mit allen eingehenden Informationen um.
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