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Heimkosten

 Die Vergütung in den Einrichtungen setzt sich zusammen aus:

  •     Entgeld für Pflegekosten (incl. Ausbildungsumlage)
  •     Entgeld für Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten)
  •     Entgeld für Invstitionskosten

unterteilt nach der festgestellten Pflegegraden 1 bis 5. Die Pflegesätze werden bei der Kurzzeitpflege immer in Tagessätzen angegeben und abgerechnet. Bei der vollstationären Pflege wird Monatseinheitlich mit 30,42 Tagen abgerechnet.

Über die Vergütungsvereinbarung werden die Pflegesätze zu den Hotel- und Pflegekosten nach den gesetzlichen Vorgaben zwischen der Einrichtung, dem Landesverband der Pflegekassen sowie dem Sozialhilfeträger (in Nordrhein-Westfalen sind dies die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland) abgestimmt und festgelegt. Die Höhe der Investitionskosten wird ebenfalls im Rahmen gesetzlicher Vorschriften festgesetzt.

Während die Hotelkosten und die Investitionskosten für jeden Platz gleich hoch sind, richtet sich die Höhe der Pflegekosten nach dem für die Bewohnerin bzw. den Bewohner festgestellten Pfleggrad. Die Heimpflegekosten können für pflegeversicherte BewohnerInnen teilweise durch Leistungen der Pflegekasse und auch durch das Pflegewohngeld gedeckt werden.

Gerne beraten wir Sie persönlich zum Thema Finanzierung der Heimkosten.

Vergütungssätze unseres Hauses

 

Die Vergütungssätze ab 01.01.2023:

 Unterkunft und Verpflegung:

   35,11 €

 Investitionskosten Doppelzimmer:

   23,07 €

 Einzelzimmerzuschlag:

    1,12 €

 Pflegekosten nach Pflegegrad incl. Ausbildungsumlage:

  • PG 1
  • PG 2
  • PG 3
  • PG 4
  • PG 5

 

   56,68 €
   71,44 €
   87,61 €
 104,47 €
 112,03 €

 

Eine Preiskalkulation entsprechend der Pflegegrade sowie eine Beratung zur Refinanzierung der Kosten erhalten Sie gerne bei einem persönlichen Gespräch.